Informationen für Privatpatienten und beihilfeberechtigte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen haben aufgrund des akuten Fachkräftemangels im Bereich der Physiotherapie ihre Preise bereits im letzten Jahr um 30% erhöht.

Orientiert an der GebüTh haben wir die Privatpreise zum 01.09. 2021 nach über fünf Jahren angepasst.

Die Privatpreise richten sich nach der GebüTh – Gebührenordnung für Therapeuten und liegen bei einem Steigerungssatz zwischen 1,4 und 1,6. Als Grundlage dienen die Leistungsbeschreibungen der GKV. Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherungen nicht.

Beihilfe – keine 100% Erstattung

Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Beihilfe ist keine kostendeckende Vollversicherung (Informationen dazu finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren).

Dementsprechend sind all unsere Tarife nicht zu 100 Prozent erstattungsfähig – auch nicht der geringste Steigerungssatz von 1,4).

Dies bedeutet, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn, Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.

Die von Ihnen zu unterschreibende Honorarvereinbarung regelt die Leistung zwischen Therapeut (hier die Praxis Stefan Heck) und Patient, unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung auch dann gültig ist, wenn die Erstattung der Vergütung durch die Kostenträger nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet ist.

Großseelheim, im März 2022
Stefan Heck